Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Leistungen
Das Institut für Bildung IfB organisiert Integrationskurse für ausländische Mitbürger. Die Kurse werden teilweise in Kooperation mit den Volkshochschulen oder in Kooperation mit anderen Bildungsträgern angeboten. Die Kurse sind für alle zugänglich. Ein Integrationskurs umfasst in der Regel 600 oder 900 Stunden Sprachkurs und 100 Stunden Orientierungskurs. Die Gesamtdauer der Kurse variiert je nach Kurstyp (Frauenkurse, allgemeine Integrationskurse, Intensivkurse). Die Integrationskurse werden vom BAMF Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge gefördert. Für die Teilnahme ist eine Teilnahmeberechtigung erforderlich.
Das Institut für Bildung unterstützt auf Wunsch die Teilnehmer bei der Antragstellung.
2. Anmeldung / Vertragsbeginn
Eine Anmeldung für die einzelnen Kurse ist jederzeit möglich. Zu Beginn ist ein Einstufungstest zwingend erforderlich.
Die Kursgebühr (Eigenanteil) wird zu Beginn des jeweiligen Moduls fällig und wird vom Konto des Kursteilnehmers abgebucht bzw. ist zum Kursbeginn zu überweisen. Sollte die Bank eine Abbuchung per Lastschrift aus Gründen, die das IfB nicht zu vertreten hat, verweigern, gehen die fälligen Bankgebühren zu Lasten des Kursteilnehmers.
Gebühren:
Kurs | Wochenstunden | Kosten |
Kosten
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Integrationskurs
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15 – 25
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220,00 € pro Modul
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440,00 € pro Modul
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Mit einer Förderung von BAMF
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Ohne einer Förderung von BAMF
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*) 1 Unterrichtseinheit UE = 45 Minuten |
Hinweis: Nach derzeit bestehender gesetzlicher Regelung sind die Preise ohne Umsatzsteuer. Sollte aufgrund einer gesetzlichen Änderung die Befreiung von der Umsatzsteuer entfallen, so ist das IfB berechtigt, die ab dann anfallende Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung zu stellen.
3. Vertragslaufzeit/Vertragskündigung
Die Anmeldung erfolgt für die Dauer der einzelnen Kurse.
4. Unterrichtstermine / Unterrichtsausfall
Die Unterrichtstermine werden vom IfB verbindlich festgelegt. Eine Verlegung aus betrieblichen Gründen ist möglich.
Unterricht, der aus Gründen ausfällt, die das IfB zu verantworten hat, wird nachgeholt.
Teilnehmer des Integrationskurses, die wegen Krankheit nicht am Unterricht teilnehmen können, sind verpflichtet, ein ärztliches Attest vorzulegen. Sollte ein Teilnehmer aus anderen Gründen verhindert sein (Behördentermine, etc)., so hat er dies dem Kursleiter/der Kursleiterin unverzüglich mit zuteilen. Ein Attest oder Beleg ist vorzulegen. Unentschuldigtes Fehlen wird dem Teilnehmer ohne einer BAMF-Förderung in voller Stundenhöhe (4,40 €/h) in Rechnung gestellt.
5. Unterrichtsmaterial
Unterrichtslehrwerk wird vom IfB festgelegt. Es wird zum Kaufpreis dem Teilnehmer überlassen. Auf Wunsch können die Teilnehmer ihre Bücher selber kaufen.
6. Ferienregelung
Während den Schulferien des jeweiligen Bundeslandes sowie an allen gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Ausnahmen werden den Kursteilnehmern mitgeteilt.
7. Ruhemonate
Ruhemonate, z. B. wegen längerer Krankheit, können beantragt werden. In dieser Zeit werden keine Gebühren fällig.
8. Datenschutz
Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten vom IfB elektronisch bearbeitet werden. Alle anfallenden persönlichen Daten werden entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf die Betreuung und Beratung unserer Vertragspartner erhoben. Die Daten werden von uns nicht an Dritte weitergegeben.